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Christine Scheck, Rechtsanwältin
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Medizinrecht Regensburg
Gesundheitsrecht
Das Medizinrecht regelt einerseits die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, andererseits aber auch die Regelungen für die Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufs.
Es umfasst insbesondere
- das Recht der Arzthaftung (sog. „Kunstfehlerprozesse")
- die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Teilbereiche aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V), nämlich zur Kassenzulassung von Ärzten oder Honorierungsfragen
- das ärztliche Berufsrecht (Approbationsordnung, ärztliche Berufsordnung)
- zivilrechtliche Regelungen zur Thematik Praxisverträge, Praxisübertragung, Zusammenschluss zu Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis oder Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) etc.
- das Recht der Pflegeberufe
- Apothekenrecht
- Pharmarecht