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Scheck Rechtsanwältin - Kanzlei-Blog




01.01.2023

Das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht ... Vorsorgevollmachten ab sofort überflüssig?

Seit 1. Januar 2023 gibt es in unserem Betreuungsrecht nach den gesetzlichen Regelungen ein Notvertretungsrecht für Ehegatten. Ist damit ein Ende der lästigen Vorsorgevollmachten eingeläutet? Die Frage muss mit einem klaren NEIN beantwortet werden. Dieses Vertretungsrecht ist nicht nur auf Gesundheitsangelegenheiten im weitesten Sinne beschränkt, gilt also nicht für die Vertretung in Vermögensangelegenheiten und ist auch nur auf 6 Monate beschränkt. Die Umsetzung in der Praxis ist sehr bürokratisch und wird unseren Krankehaus-Ärzten in Notfallsituationen leider extrem viel zusätzliche Arbeit bescheren. Auch für Ehegatten empfiehlt sich unbedingt, sich gegenseitig umfassende Vorsorgevollmachten zu erteilen, um im Notfall ein betreuungsgerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Und wer umgekehrt nicht möchte, dass der Ehemann/ die Ehemann im medizinischen Notfall Entscheidungen treffen darf, solte dies jetzt ausdrücklich schriftlich regeln und vorzugsweise im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarskammer registrieren lassen.